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   BGBl. I 2020 S. 2694   

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BGBl. I 2020 S. 2694 (https://dejure.org/2020,39861)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 09.12.2020, Seite 2694
  • Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
  • vom 03.12.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 06.02.2025 - 11 B 4.24

    Zuständigkeit für Klage gegen behördliche Streitwertfestsetzung?

    Zwar hat der Bundesgesetzgeber inzwischen in einer Reihe von Infrastrukturgesetzen für die vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet, dass im Übrigen die Enteignungsgesetze der Länder gelten sollen, namentlich mit Wirkung zum 10. Dezember 2020 in § 21 Abs. 9 AEG n. F. und § 29a Abs. 9 PBefG n. F. sowie mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in § 18f Abs. 8 FStrG n. F. (vgl. BGBl. I 2020 S. 2694 sowie BGBl. I 2021 S. 1221).
  • BVerwG, 06.02.2025 - 11 B 6.24
    Zwar hat der Bundesgesetzgeber inzwischen in einer Reihe von Infrastrukturgesetzen für die vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet, dass im Übrigen die Enteignungsgesetze der Länder gelten sollen, namentlich mit Wirkung zum 10. Dezember 2020 in § 21 Abs. 9 AEG n. F. und § 29a Abs. 9 PBefG n. F. sowie mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in § 18f Abs. 8 FStrG n. F. (vgl. BGBl. I 2020 S. 2694 sowie BGBl. I 2021 S. 1221).
  • BVerwG, 06.02.2025 - 11 B 5.24
    Zwar hat der Bundesgesetzgeber inzwischen in einer Reihe von Infrastrukturgesetzen für die vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet, dass im Übrigen die Enteignungsgesetze der Länder gelten sollen, namentlich mit Wirkung zum 10. Dezember 2020 in § 21 Abs. 9 AEG n. F. und § 29a Abs. 9 PBefG n. F. sowie mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in § 18f Abs. 8 FStrG n. F. (vgl. BGBl. I 2020 S. 2694 sowie BGBl. I 2021 S. 1221).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2025 - 8 C 10217/21

    Straßenrecht (Planfeststellung Landesstraße)

    Nachdem der Rechtsstreit aufgrund der Neufassung von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO im Investitionsbeschleunigungsgesetz vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Februar 2021 an das Oberverwaltungsgericht verwiesen wurde, hatte der Kläger zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    Nachdem der Rechtsstreit aufgrund der Neufassung von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO im Investitionsbeschleunigungsgesetz vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Februar 2021 an das Oberverwaltungsgericht verwiesen wurde, hat der Kläger zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Dass danach das Oberverwaltungsgericht aufgrund des Investitionsbeschleunigungsgesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I, S. 2694) zuständig wurde, macht die Rechtsbehelfsbelehrung nicht nachträglich fehlerhaft.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer

    Dabei bedarf es nach der gesetzlichen Wertung des am 10. Dezember 2020 in Kraft getretenen § 63 BImSchG in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), der auch auf Genehmigungen anwendbar ist, die - wie hier - vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt worden sind, keines besonderen, die sofortige Vollziehung im Einzelfall rechtfertigenden Interesses (mehr).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2024 - 1 M 163/22

    Eilantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Nach dieser mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) mit Wirkung zum 10. Dezember 2020 eingeführten Regelung haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2023 - 2 M 40/23

    Wasserrecht - Sofortvollzug für einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung

    Zwar mag die Diskussion über die Aufnahme von Wasserkraftanlagen in die zu beschleunigenden Projekte dazu geführt haben, dass für diese nicht schon kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung von Klagen ausgesetzt wurde, wie etwa durch die Ergänzung von § 80 Abs. 2 Nr. 3a VwGO durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, S. 2694) für Verwaltungsakte, die die Zulassung von Vorhaben betreffend Bundesverkehrswege und Mobilfunknetze zum Gegenstand haben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21

    Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines

    Zwar ist die sachliche Zuständigkeit durch das am 10. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) neu geregelt worden.
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