Unter-Flockenbach

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Unter-Flockenbach
Gemeinde Gorxheimertal
Vor der Eingemeindung Ortswappen, heute Wappen von Gorxheimertal
Koordinaten: 49° 32′ N, 8° 44′ OKoordinaten: 49° 31′ 54″ N, 8° 43′ 47″ O
Höhe: 193 m ü. NN
Fläche: 2,94 km²[1]
Einwohner: 1614 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 549 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Grundelbachtal
Postleitzahl: 69517
Vorwahl: 06201
Zentrum von Unter-Flockenbach
Zentrum von Unter-Flockenbach

Unter-Flockenbach ist der zentrale Ortsteil der Gemeinde Gorxheimertal im südhessischen Landkreis Bergstraße und Sitz der Gemeindeverwaltung. Im Norden der Gemarkung liegt der historische Weiler Eichelberg, heute „Eichelberger Höfe“ genannt.

Geographische Lage

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Unter-Flockenbach liegt im Odenwald am Grundelbach, der im Osten von Trösel kommt und im Westen nach Gorxheim weiterführt und damit durch alle Ortsteile von Gorxheimertal fließt. Die Gemarkung und teilweise auch die Ortslage reicht im Süden bis an die Landesgrenze von Hessen nach Baden-Württemberg.

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

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Die erste Erwähnung des Ortes findet sich nach 900 als Flockenbah bzw. Flockenbach im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis der Abtei Lorsch. Eine erste genaue Datierung erfolgte in den Monumenta Germaniae Historica mit 1012 unter dem Namen Fluchenbach.[1][3]

1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Unter-Flockenbach zählte, verwaltete. 1370 bewilligte Pfalzgraf Ruprecht I. dem Heinrich von Steyneklingen, das Dorf (Ober- und Unter-) Flockenbach an den Ritter Kleinheinrich von Erleheim für 500 fl. zu verpfänden. Wann genau Kurmainz in den alleinigen Besitz von Flockenbach kam, ist nicht belegt.[3]

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde 1461/62 wurde das gesamte Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die beiden Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

Für das Jahr 1480 ist überliefert, dass die Bede an die Kellerei in Heppenheim abzuführen war.[3]

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.[4]

Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Abtsteinach deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1590 stammt, in der aber Flockenbach noch nicht genannt wurde. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Damit musste die Bevölkerung wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Aus dem Jahr 1654 ist der Nachweis erhalten, dass alle „Centmänner“ Leibeigene von Kurmainz waren. Außerdem ist überliefert dass, Unter-Flockenbach aus 6½ Huben bestand. Vom Zehnten fielen in diesem Jahr 2/3 an die Kellerei zu Heppenheim und 1/3 an das Domkapitel zu Mainz.[3]

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Fürth, Mörlenbach und Abtsteinach, wo Unter-Flockenbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.[1]

Vom 19. Jahrhundert bis heute

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Mit dem Reichsdeputationshauptschluss erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Somit kam auch das Oberamt Starkenburg, und mit ihm Unter-Flockenbach, an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[5] Mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 wurde auch das Gerichtswesen in der Landgrafschaft neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen deren Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum.

1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurde auch Unter-Flockenbach zugewiesen.[6] Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Unter-Flockenbach als Ort der „Zent Abtsteinach“:

»Flockenbach, gleich bei dem vorigen (Trösel), heißt auch Unterflockenbach und ist ein Dorf von 8 Huben mit 13 Häusern und 112 Selen. Der dasige Mönchwald gehörte vormals dem Karmeliterklefter zu Weinheim. Den Zehenden in diesem und dem verhergehenden Orte bezieht die Kellerei Heppenheim, für den kleinen Zehenden aber erhält der Pfarrer zu Absteinach ständig 22 Maltr. Hafer jährlich.«[7]

Zum Weiler Eichelberg, der später als „Eichelberger Höfe“ zur Gemarkung Unter-Flockenbach gehörte, schrieb Konrad Dahl:

»Eichelberg 3 Höfe, mit einem Kameral-Erbbestandsguthe, bei Gorxheim, haben ihren Namen von dem nahgelegenen Eichelberg oder Aichelberg, und ihre Entstehung einem dasigen vormaligen Bergwerk zu verdanken (G. Widder I, 333).«

Kartenausschnitt Gorxheim, Trösel und Unter-Flockenbach mit den historischen Weilern Eichenberger Höfe und Kunzenbach aus „Großherzogtums Hessen (1823–1850) - Hirschhorn“

Im Jahre 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Unter-Flockenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach für Unter-Flockenbach und die Orte Buchklingen, Eichelberg (heute Eichelberger Höfe in der Gemarkung Unter-Flockenbach), Gorxheim, Kunzenbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Gorxheim), Löhrbach, Trösel und Unterabtsteinach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtete 1829 über Unter-Flockenbach:

»Flockenbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf, auch Unterstockenbach; liegt 4 St. von Lindenfels, hat 19 Häuser und 170 kath. Einw. Der dasige Mönchwald gehörte vormals dem Karmeliterkloster zu Weinheim. Der Ort kam 1802 von Mainz an Hessen.«[9]

Auch der Weiler Eichelberg („Eichelberger Höfe“) hatte dort seinen eigenen Eintrag:

»Eichelberg (L. Bez. Lindenfels) Weiler, hat 7 Häuser und 52 kath. Einw. und besteht aus mehreren bei Gorxheim gelegenen Höfen, die ihren Namen von dem nahgelegenen Eichel- oder Aichelberg haben und ihre Entstehung einem dasigen vormaligen Bergwerke verdanken. Sie gehören in die Gemarkung von Flockenbach. Eichelberg kam 1802 von Mainz an Hessen.«[10]

1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte an den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem nunmehr Unter-Flockenbach gehörte.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:

»Flockenbach b. Lindenfels. – Dorf, zur evangel. Pfarre Birkenau und katholischen Pfarre Abtsteinach gehörig. – 19 H. 17 kathol. E. – Großherzogth. Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landger. Fürth. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Flockenbach, auch Unter-Flockenbach genannt, ist im J. 1802 von Mainz an Hessen gekommen.«[11]

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Unter-Flockenbach kam zum neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[12]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[13] ergaben für Unter-Flockenbach[14]: Katholisches Filialdorf mit 237 Einwohnern. Zu ihm gehört der Weiler Eichelberg, dem von nahen Eichelberg seinen Namen hat und aus mehreren bei Gorxheim gelegenen Höfen besteht. Die Gemarkung besteht aus 1175 Morgen, davon 609 Morgen Ackerland, 160 Morgen Wiesen und 386 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Unter-Flockenbach der Bürgermeisterei in Gorxheim, 15 Häuser, 227 Einwohner, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Birkenau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörten die Eicherberger Höfe (8 Häuser, 58 Einw.).[15]

Nachdem das Großherzogtum Hessen 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, wurde 1874 eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Unter-Flockenbachs in den Kreis Heppenheim.[16]

Im Jahr 1927 wurde Gemarkungsgröße mit 293,8 ha angegeben.[3]

Die Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg wurde der Kreis Bensheim aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[17][1]

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen, nahm auch Unter-Flockenbach nach dem Zweiten Weltkrieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 294 ha angegeben, davon waren 113 ha Wald.[1]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1970 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen der freiwillige Zusammenschluss von Unter-Flockenbach und Gorxheim zur Gemeinde Grundelbachtal.[18] Am 31. Dezember 1971 erfolgte dann die Gründung der Gemeinde Gorxheimertal aus Grundelbachtal und der Gemeinde Trösel mit den Ortsteilen Gorxheim, Unter-Flockenbach und Trösel. Der erste Bürgermeister war Adam Flößer. Ortsbezirke wurden nicht gebildet.[19]

Nach dem Zusammenschluss der drei Orte zur Gemeinde Gorxheimertal berichtet die Dorfchronik[20]:

  • 1975 – Fertigstellung Feuerwehrhaus Unter-Flockenbach
  • 1995 – 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Unter-Flockenbach
  • 2002 – 100 Jahre „Altes Schulhaus“ Unter-Flockenbach
  • 2012 – 1000 Jahre Flockenbach, 40 Jahre Gemeinde Gorxheimertal

Gerichte in Hessen

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Für Unter-Flockenbach war damit das Amt Fürth zuständig. Ab 1813 war dann das neu gebildete Justizamt in Fürth die erste Instanz. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde daraus ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem auch Unter-Flockenbach gehörte.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.[21]

1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt,[22] was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst,[23] womit Unter-Flockenbach endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Unter-Flockenbach angehört(e):[1][24][25]

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Unter-Flockenbach 1614 Einwohner. Darunter waren 144 (8,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 213 Einwohner unter 18 Jahren, 653 zwischen 18 und 49, 387 zwischen 50 und 64 und 366 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 735 Haushalten. Davon waren 207 Singlehaushalte, 243 Paare ohne Kinder und 255 Paare mit Kindern, sowie 51 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 165 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 471 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung

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• 1806: 115 Einwohner, 12 Häuser[26]
• 1812: 112 Seelen, 8 Huben mit 13 Häusern[7]
• 1829: 170 Einwohner, 19 Häuser[9]
• 1867: 285 Einwohner, 33 Häuser[15]
Unter-Flockenbach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2011
Jahr  Einwohner
1829
  
170
1834
  
255
1840
  
241
1846
  
250
1852
  
237
1858
  
268
1864
  
276
1871
  
320
1875
  
332
1885
  
324
1895
  
366
1905
  
532
1910
  
599
1925
  
617
1939
  
700
1946
  
953
1950
  
961
1956
  
1.025
1961
  
1.110
1967
  
1.228
1970
  
1.353
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
1.614
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1829: 170 katholische (= 100 %) Einwohner[9]
• 1961: 106 evangelische (= 9,55 %) und 993 (= 89,46 %) katholische Einwohner[1]

Der SV Unter-Flockenbach ist zur Saison 2022/2023 aus der Verbandsliga Hessen-Süd in die fünftklassige Hessenliga aufgestiegen. Er trägt seine Heimspiele auf dem Sportplatz Am Wetzelsberg aus.

Für den Straßenverkehr ist Unter-Flockenbach durch die Landesstraße L 3257 erschlossen, die in West-Ost-Richtung von Weinheim kommend alle Ortsteile von Gorxheimertal verbindet und weiter nach Unter-Abtsteinach führt.

  • Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 246 (online bei google books)
  • Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829 (online bei google books)
  • Literatur über Unter-Flockenbach nach Schlagwort In: Hessische Bibliographie

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Rheinbundakte.
  4. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  5. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung.
  6. Infolge des Ersten Weltkriegs entstand die Weimarer Republik.
  7. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  8. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  9. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  10. Am 31. Dezember 1970 als Ortsteil zur Gemeinde Grundelbachtal.
  11. Am 31. Dezember 1971 als Ortsteil zur Gemeinde Gorxheimertal.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Unter-Flockenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 62, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
  3. a b c d e Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 711–712.
  4. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 178 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 243 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. a b Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 246 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  9. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 74 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 58 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 1. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810696, S. 396, [Flockenbach] (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  13. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  14. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 341 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. a b Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 88 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  16. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
  17. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  18. Zusammenschluß der Gemeinden Gorxheim und Unter-Flockenbach im Landkreis Bergstraße zur Gemeinde „Grundelbachtal“ vom 5. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 3, S. 111, Punkt 123 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,5 MB]).
  19. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  20. Chronik der Gemeinde Gorxheimertal (Memento vom 17. März 2015 im Internet Archive), abgerufen am 17. März 2015, Stand 2040
  21. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  22. Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  23. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  24. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  25. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  26. a b Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  27. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).