Wehrda (Haunetal)

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Wehrda
Gemeinde Haunetal
Koordinaten: 50° 44′ N, 9° 40′ OKoordinaten: 50° 44′ 23″ N, 9° 39′ 48″ O
Höhe: 256 m ü. NHN
Fläche: 16,45 km²[1]
Einwohner: 625 (2015)[2]
Bevölkerungsdichte: 38 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36166
Vorwahl: 06673

Wehrda ist ein Ortsteil der Marktgemeinde Haunetal im osthessischen Kreis Hersfeld-Rotenburg. Der Ort liegt zwischen Bad Hersfeld und Fulda im südlichen Teil des Kreises Hersfeld-Rotenburg. Die nächste größere Straße ist die Bundesstraße 27, die unterhalb Wehrdas im Haunetal verläuft.

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung der fuldischen Burg Wehrda („castrum Werdowe“) erfolgte 1303.[3][4] In jenem Jahr verkaufte der Fuldaer Abt Heinrich V. die Burg, so wie er sie einst selbst gekauft hatte, für 150 Pfund fuldischer Pfennige an den Ritter Johannes von Beenhausen. 1308 war die Rede von einem fuldischen Amt Wehrda-Neukirchen, welches in den nachfolgenden Jahrhunderten immer wieder an verschiedene Familien des buchonischen Adels verpfändet wurde. Pfandnehmer waren u. a. die Familien von Trubenbach, von Buchenau, von Haune, von Hattenbach und von der Tann. Selbst dem Abt von Hersfeld war die Burg kurzfristig verpfändet. Die Burg wurde 1351 während einer kriegerischen Auseinandersetzung belagert.

Burghügel von Südwesten

0,7 km nordnordöstlich des Ortsmittelpunktes von Wehrda befinden sich die Reste der Burgruine Altwehrda im Ackergelände. Hier stand die Burg der Ritter von Trubenbach (neuzeitlich genannt: Trümbach). Ebenso stand hier das kleine Dorf „Trubenbach“, welches nach seiner Verwüstung im Spätmittelalter in der Dorfgemarkung von Wehrda aufging. Die Familie von Trubenbach wird in der Überlieferung erstmals 1133 als Fuldaer Ministeriale genannt („Warmund de Druonbach“).

Wehrda gehörte neben Rhina zu den sogenannten „Judendörfern“, da nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) durch die Grundherren zahlreiche Juden angesiedelt wurden, um die im Krieg erlittenen Bevölkerungsverluste auszugleichen und ihre Einnahmen zu sichern. Der örtliche jüdische Friedhof, der etwa ein Kilometer östlich der Dorfmitte liegt, wurde 1853 das erste Mal belegt. Davor beerdigte die jüdische Gemeinde ihre Toten auf dem Friedhof in Burghaun.[5]

Von 1947 bis 1952 war Wehrda Dienstsitz der Hessischen Lehr- und Versuchsanstalt für Grünlandwirtschaft und Futterbau. Heute wird diese Einrichtung als privater Betrieb für Getreidevermehrung und Saatenhandel weitergeführt.

Größere Bekanntheit erlangte das Dorf als Spielort der Erzählung Der Sonntag, an dem ich Weltmeister wurde von F. C. Delius. Dieser schildert es auch in seinem Roman Mein Jahr als Mörder.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1971 wurde die damals zum Landkreis Hünfeld gehörende selbständige Gemeinde Wehrda im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die im gleichen Jahr neu gegründete Gemeinde Haunetal auf freiwilliger Basis eingemeindet.[6][7] Für Wehrda wurde, wie für die übrigen bei der Gebietsreform nach Haunetal eingegliederten Gemeinden, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[8]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Wehrda angehört(e):[9][1]

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Wehrda 630 Einwohner. Darunter waren 12 (1,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 210 Einwohner unter 18 Jahren, 198 zwischen 18 und 49, 108 zwischen 50 und 64 und 111 Einwohner waren älter.[12] Die Einwohner lebten in 222 Haushalten. Davon waren 66 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 66 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 45 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 144 Haushaltungen lebten keine Senioren.[12]

Einwohnerentwicklung

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Wehrda: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2015
Jahr  Einwohner
1834
  
903
1840
  
978
1846
  
947
1852
  
885
1858
  
817
1864
  
815
1871
  
753
1875
  
727
1885
  
656
1895
  
606
1905
  
554
1910
  
533
1925
  
497
1939
  
527
1946
  
857
1950
  
885
1956
  
781
1961
  
782
1967
  
705
1970
  
693
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
630
2015
  
625
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Haunetal[2]; Zensus 2011[12]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1885: 78 evangelische (= 100 %) Einwohner[1]
• 1961: 83 evangelische (= 86,75 %), 11 katholische (= 13,25 %) Einwohner[1]

Für Wehrda besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Wehrda) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei der Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 56,80 %. Alle Kandidaten gehören der „Bürgerliste Wehrda“ an.[13] Der Ortsbeirat wählte Martin Witzel zum Ortsvorsteher.[14]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Im Ort befinden sich drei Schlösser: Das „Rote Schloss“, das „Gelbe Schloss“ und das „Schloss Hohenwehrda“, in dem sich heute ein Landerziehungsheim befindet.

Für die unter Denkmalschutz stehenden Objekt im Ort, siehe die Liste der Kulturdenkmäler in Wehrda.

Persönlichkeiten

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Commons: Wehrda (Haunetal) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Trennung zwischen Justiz, Justizamt Burghaun und Verwaltung.
  2. Am 31. Dezember 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Haunetal.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Wehrda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Dezember 2021). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Haushaltsplan 2016. In: Webauftritt. Gemeinde Haunetal, S. 50, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Oktober 2020; abgerufen im Oktober 2020.
  3. Ortsteil Wehrda. In: Webauftritt der Gemeinde Haunetal. Abgerufen im Dezember 2021.
  4. Burg Alt-Wehrda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  5. Thomas Wiegand: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld Rotenburg. Band I. Alheim bis Kirchheim. Hrsg.: Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Vieweg+Teubner, Braunschweig/Wiesbaden 1999, ISBN 978-3-528-06247-7, S. 369.
  6. Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen in Hessen vom 14. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 01, S. 5, Punkt 8; Abs. 27. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,9 MB]).
  7. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 399 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  8. Hauptsatzung. (PDF; 52 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Haunetal, abgerufen im März 2020.
  9. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  10. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 152 f. (online bei Google Books).
  11. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 75.
  12. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 18 und 74, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  13. Ortsbeiratswahl Wehrda. In: Votemanager. Kommunales Gebietsrechenzentrum, abgerufen im Februar 2023.
  14. Ortsbeirat Wehrda. In: Webauftritt. Gemeinde Haunetal, abgerufen im Februar 2023.