Sozialgericht Magdeburg
Das Sozialgericht Magdeburg ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit mit Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es ist eines von drei Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt, nachdem das Sozialgericht Stendal 2010 geschlossen und dessen Gerichtsbezirk Magdeburg zugeschlagen worden ist. Präsident des Sozialgerichts ist Peter Stellmach.[1]
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht hat seinen Sitz im Justizzentrum Eike von Repgow im Breiten Weg 203-206.
Spruchkörper
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei dem Sozialgericht bestehen seit dem 13. Juli 2020 insgesamt 37 Kammern, die mit 35 Berufsrichtern besetzt sind. Der Frauenanteil beträgt mit 17 Richterinnen 48,5 %.[1]
Übergeordnete Gerichte und Gerichtsbezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht Magdeburg ist örtlich für die Stadt Magdeburg, den Landkreis Harz, den Salzlandkreis und den Landkreis Börde, den Altmarkkreis Salzwedel, den Landkreis Stendal und den Landkreis Jerichower Land zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Dem Sozialgericht Magdeburg ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel untergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Sozialgerichts Magdeburg
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Magdeburg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Geschäftsverteilungsplan 2020 abgerufen am 27. September 2020
Koordinaten: 52° 7′ 36,7″ N, 11° 37′ 53,7″ O