Neulengbacher Straße
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Landesstraße B44 in Österreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Karte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 23,4 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Neulengbacher Straße B 44 ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 23,4 km durch den Wienerwald. Die Straße beginnt in Purkersdorf am Stadtrand von Wien und führt parallel zur Westbahn und zur West Autobahn A 1 über Pressbaum nach Neulengbach.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die von St. Pölten nach Neulengbach führende Commercialstraße wurde am 1. Jänner 1845 dem Verkehr übergeben.[1] Das von Purkersdorf nach Rekawinkel führende Stück war 1861 eine Reichsstraße,[2] 1879 nur eine Bezirksstraße.[3]
Die Purkersdorf-St. Pöltner Straße gehört seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[4] Ihr westlicher Streckenabschnitt zwischen St. Pölten und Neulengbach wurde 1971 zur Landesstraße abgestuft.[5]
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Circulare . In: Wiener Zeitung, Amtsblatt, 12. November 1844, S. 766 (online bei ANNO).
- ↑ Statistische Übersicht des Erzherzogthums Österreich unter der Enns. k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1861, IV. Beförderungsmittel des Verkehres; C. Reichs- (Aerarial-) Straßen, S. 41 ff. (Online in der Google-Buchsuche [abgerufen am 28. Februar 2015]).
- ↑ Graf Gatterburg: Bericht des niederösterreichischen Landesausschusses, womit die tabellarische Nachweisung über das Resultat der durchgeführten Straßenvermessung vorgelegt wird. XIX-[1879] der Beilagen […] In: Beilagen zu den stenographischen Protokollen des niederösterreichischen Landtages. II. Session. V. Wahlperiode. Von I bis CXVII. Wien 1880, S. 811 (PDF) ff. (Online in der Google-Buchsuche-USA [abgerufen am 1. März 2015] Tabelle 2, Nr. 150).
- ↑ Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
B44 | Die Neulengbacher Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |