Deutsch: Johann, Herr zu Kerpen und Warsberg, bittet den Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken um Zustimmung, dass er sein Viertel am Dorf und Gericht Bübingen an der Saar dem Hans von Rittenhofen und dessen Frau Lise für 92 Gulden sowie seinen Hof daselbst, beides Lehen der Grafschaft Saarbrücken, denselben für 54 Gulden versetzt hat, und um Besiegelung der beiden Pfandurkunden vom 13. bzw. 24. Juni des Jahres. Er will die Mannschaft des Grafen nicht aufgeben, bevor er die verpfändeten Güter eingelöst hat. 1424, Dienstag nach Johannes Geburt. Ausfertigung, Pergament
Datum
Quelle
Landesarchiv Saarbrücken, Nassau-Saarbrücken II Nr. 1189
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Autor/-in unbekanntUnknown author
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Namensnennung: Landesarchiv Saarbrücken, Bestand N-S II, Nr. 1189, Urheber unbekannt / CC-BY-SA 3.0 DE
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