BLKÖ:Aichen, Joseph Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 1 (1856), ab Seite: 8. (Quelle) | |||
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österreichische National-Encyclopädie schreibt von ihm: „Immer bemüht, Armen wohl zu thun, übernahm er freiwillig bei der Errichtung der Wohlthätigkeitsanstalten das Amt eines Armenbezirks-Directors und Referenten der Wohlthätigkeits-Hofcommission. Vorsichtig und freimüthig in seinen Rathschlägen, standhaft in dem gefaßten Beschlusse, eifrig in der Vertheidigung des Rechts und der Wahrheit, unermüdet in der Arbeit, eben so gründlich als scharfsinnig in seinem Urtheile, an Gewissenhaftigkeit in seinem Berufe und Treue gegen seinen Landesfürsten von Niemand übertroffen, war er als Richter, Staatsdiener und Vorgesetzter allgemein verehrt.“ – Sein Sohn [9] Franz X. Freih. v. Aichen (geb. 13. Sept. 1788) ist Sectionschef im k. k. Finanzministerium und niederösterr. Landuntermarschall; da seine Ehe ohne Descendenz blieb, wurde von ihm Franz Ritter von Mitis, Lieutenant bei Herzog von Braunschweig-Kürassieren Nr. 7, als Sohn adoptirt, und ihm ddo. Wien 2. Juni 1852 der Freiherrnstand mit dem Prädicate „von Aichen“ verliehen.
Aichen, Joseph Freiherr v. (Vicepräsident der Hofcommission in Justizgesetzsachen, geb. 30. Juni 1745, gest. 25. Oct. 1818 zu Wien). Aus einer brandenburgischen Adelsfamilie, welche sich um die erste Hälfte des 17. Jahrh. in Niederösterreich niederließ, abstammend, trat er 1767 als Secretär beim Hofmarschallamte in Staatsdienste. 1770 Rath bei diesem Amte, wurde er ein Jahr darauf als Justizcommissär in die Reichsgrafschaft Falkenstein abgesandt. 1773 zum Administrator dieser Grafschaft ernannt, bekleidete er ein Jahr diese Stelle, indem er schon 1774 in’s Hofmarschallamt zurückberufen wurde. 1782 n. ö. Appelationsrath, stieg er nun von Stufe zu Stufe in der Justizbranche, bis er 1814 zum n. ö. Oberstlandrichter und zum geheimen Rath ernannt und 1816 in den Freiherrnstand erhoben wurde. Als der Staatsminister Graf Wallis das Präsidium der Hofmission in Justizsachen übernahm, wurde A., der seit dem Tode des letzten Hofcommissionspräsidenten Math. Wilh. v. Haan diese Stelle provisorisch versehen hatte, zum Vicepräsidenten derselben ernannt. A. nahm wesentlichen Antheil an der Bearbeitung der in den ersten Jahrzehnden dieses Jahrhunderts in Oesterreich erschienenen Gesetzbücher und vollendete den Entwurf der neuen Gerichtsordnung. Die- Oestr. National-Encyklopädie I. Bd. – Bermann (M.), Oestr. biogr. Lexikon I. Heft. – Genealog. Taschenbuch der freiherrlichen Häuser II. Jahrg. 1849. S. 7. V. Jahrg. 1855. S. 5.