MKL1888:Abt
[66] Abt (v. syr. Abba, „Vater“), aus einem allgemeinen kirchlichen Ehrennamen entstandener Titel eines Klostervorstehers, der bei manchen Orden Guardian, Prior, Rektor etc. heißt. Der A. hat das Recht der Disziplin und der Vermögensverwaltung. Gewählt wird er, wo nicht besondere Rechte entgegenstehen, von den Professen des betreffenden Klosters auf Lebenszeit oder, wie bei den Bettelorden, auf bestimmte Jahre. Die Weihe geschieht mit Überreichung der Insignien, des Stabes, Ringes, der Mütze und der Handschuhe. Einige Äbte, z. B. die zu Korvei und Fulda, hatten volle bischöfliche Gewalt und eigne Diözesen, andre (die infulierten Äbte) nur bischöfliche Titel und Insignien. Von diesen wirklichen (Regularäbten) sind zu unterscheiden die Säkularäbte, welche nur die Abtei und ihr Einkommen als Benefizium erhalten hatten und sich durch einen Vikar vertreten lassen mußten. Die Zahl derselben war besonders in Frankreich groß (s. Abbé). In der frühern Zeit gab es auch Laienäbte, Ritter und Fürsten, denen die Einkünfte eines Klosters vom Landesherrn zugewiesen waren. Alle diese heißen auch Kommendataräbte. Den Äbten entsprechen in den Nonnenklöstern Äbtissinnen, welche die Rechte, die sie als Frauen nicht selbst ausüben können, durch einen Vikar verwalten lassen. – In der protestantischen Kirche ist der Titel beibehalten für die Vorsteher einiger Stifter und hier und da als Ehrentitel.
[67] Abt, Franz, Liederkomponist, geb. 22. Dez. 1819 zu Eilenburg, besuchte die Thomasschule in Leipzig, studierte dann Theologie daselbst, wandte sich aber bald der Musik zu, in der er sich zunächst als Dirigent des Studentengesangvereins Philharmonischer Verein und durch beifällig aufgenommene Klavier- und andre Kompositionen auszeichnete. Zu Anfang 1841 erhielt er die Stelle eines Musikdirektors am Hoftheater zu Bernburg und gegen Ende desselben Jahrs eine gleiche Stelle am Aktientheater in Zürich, wo er bis Ende 1852 blieb und durch zahlreiche Kompositionen (besonders für ein- und mehrstimmigen Gesang) sich große Beliebtheit erwarb. Aus jener Zeit stammt unter andern die allbekannte Komposition des Liedes „Wenn die Schwalben heimwärts ziehn etc.“ Seit 1852 als Hofkapellmeister in Braunschweig angestellt, ward er 1881 pensioniert und lebt zur Zeit in Wiesbaden. Abts Kompositionen (über 200 Nummern) zeichnen sich im allgemeinen durch Melodienreichtum und gefällige Harmonie aus, erheben sich jedoch nur selten über das Niveau des Liedertafelgeschmacks.
[3] Abt, Franz, Liederkomponist, starb 31. März 1885 in Wiesbaden.