Rechtsbruch
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Rechtsbruch (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
Genitiv | des Rechtsbruches des Rechtsbruchs |
der Rechtsbrüche |
Dativ | dem Rechtsbruch dem Rechtsbruche |
den Rechtsbrüchen |
Akkusativ | den Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
Worttrennung:
- Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌbʁʊx]
- Hörbeispiele: Rechtsbruch (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
- [2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §4 [1]
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] Rechtseinhaltung
Oberbegriffe:
- [1] Verstoß
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
- [2] Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
|
[2] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsbruch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbruch“
- [1] Duden online „Rechtsbruch“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsbuch