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Nach dem Bruch der Ampel-Koalition Anfang November 2024 kommt es in Deutschland zu vorgezogenen Neuwahlen. Diese finden am 23. Februar 2025 statt. Im Dezember 2024 hat Bundeskanzler Olaf Scholz im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt – und diese wie geplant verloren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember den Bundestag aufgelöst und Neuwahlen festgelegt.
Am Tag nach der US-Wahl (6. November 2024) kommt es zum offenen Bruch der Regierungskoalition von SPD, Grüne und FDP, der sogenannten Ampel-Koalition. Nach wochenlangem Streit um die Haushaltsgesetzgebung zieht Bundeskanzler Olaf Scholz Konsequenzen und entlässt Finanzminister Christian Lindner. Daraufhin treten die weiteren FDP-Minister der Koalition zurück. Volker Wissing verlässt die Partei und ist seitdem ohne Parteizugehörigkeit Minister.
In einer Stellungnahme kündigt Scholz vorgezogene Neuwahlen an. Über den Termin für die Wahl wird anschließend tagelang debattiert. Schließlich verständigen sich die Parteien auf eine Neuwahl am 23. Februar 2025. Um den vorgesehen Wahltermin einhalten zu können, musste Bundeskanzler Olaf Scholz noch im Dezember die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag stellen. Dies geschah am 16. Dezember. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin musste danach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen. Dafür hatte er 21 Tage Zeit.
Über den Wahltermin wird nach Bruch der Ampel-Koalition heftig gestritten. Bundeskanzler Olaf Scholz wollte erst Mitte Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Eine Neuwahl hätte dann im März 2025 stattfinden können. Nach massiver Kritik verständigen sich die Fraktionen von SPD und Union auf einen Wahltermin Ende Februar. Letztlich fällt die Entscheidung auf Sonntag, 23. Februar 2025.
Der Bundestag hat im Jahr 2023 ein neues Wahlrecht verabschiedet. Ziel dieser Wahlrechtsreform war die Verkleinerung des Deutschen Bundestages. Ende Juli 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Reform für verfassungswidrig. Konkret bemängelten die Karlsruher Richter die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese besagt, dass eine Partei mit Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt, die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmenanteilen allerdings nicht überschreitet. Bei der Wahl im Februar wird die Grundmandatsklausel bis zur Neuregelung angewendet.
Für den Bundestag werden am 23. Februar insgesamt 630 Abgeordnete bestimmt. Jeder Wahlberechtigte hat insgesamt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt, die Zweistimme entscheidet über die Anzahl der Sitze der Parteien im Bundestag.
Sollte eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze erhalten, als ihr durch Zweitstimmen eigentlich zustehen, so bekamen diese Parteien bisher sogenannte Überhangmandate. Um das Mehrheitsverhältnis dennoch abzubilden, wurden darüber hinaus den anderen Parteien Ausgleichsmandate zugesprochen. Diese Regelung gilt bei der Wahl im Februar nicht mehr. Dies bedeutet, dass direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen, wenn die Zahl der zugesprochenen Gesamtsitze bereits ausgeschöpft ist. Damit soll das Maximum von 630 Abgeordneten im Parlament eingehalten werden.
Bei der Bundestagswahl 2021 wurde die SPD mit 25,7 Prozent der Stimmen stärkste Kraft. Die Union erreichte 24,2 Prozent. Die Grünen erzielten 14,7, FDP 11,4 und die AfD 10,4 Prozent. Die Linke scheitern mit 4,9 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde, erhielten aber Fraktionsstärke, da sie drei Direktmandate gewinnen konnten.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Die Meinungsforschungsinstitute Infratest und Forschungsgruppe Wahlen veröffentlichen um Punkt 18 Uhr eine Prognose zum Ausgang der Wahl. Wenig später werden diese Ergebnisse mit Hochrechnungen unterlegt. Ein vorläufiges amtliches Endergebnis ist in der Nacht zu erwarten. (RND/axl)