Mahnlauf
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Mahnlauf (Deutsch)
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Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Mahnlauf | die Mahnläufe |
Genitiv | des Mahnlaufs des Mahnlaufes |
der Mahnläufe |
Dativ | dem Mahnlauf | den Mahnläufen |
Akkusativ | den Mahnlauf | die Mahnläufe |
Worttrennung:
- Mahn·lauf, Plural: Mahn·läu·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈmaːnˌlaʊ̯f]
- Hörbeispiele: Mahnlauf (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaftsinformatik: die datenverarbeitungsgestützte Bearbeitung von Mahnungen in einem Lauf
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs mahnen und dem Substantiv Lauf
Gegenwörter:
- [1] Zahllauf, Rechnungslauf, Gehaltslauf
Beispiele:
- [1] Diesen Vorgang können wir nicht mehr aus dem Mahnlauf zurückziehen.
- [1] „Ganz am Anfang des rechtskonformen Mahnlaufes steht der Zeitpunkt der Fälligkeit.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1]
Quellen:
- ↑ Internetbeleg: Schneller Mahnlauf sichert Mittel