Tierwohllabel

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Ein Tierwohl-Label (oder Tierwohllabel, im offiziellen Sprachgebrauch auch Tierwohlkennzeichen) ist ein Gütesiegel, das Käufern und Konsumenten von tierischen Produkten signalisieren soll, dass bei der Produktion das Tierwohl beachtet wurde. Tiergerechte Bedingungen in der Tierhaltung, bei Tiertransporten und bei der Schlachtung sind die wichtigsten Kriterien des Tierwohls.

Tierwohl-Label in verschiedenen Ländern

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Der Begriff „Tierwohl“ ist in Deutschland weder gesetzlich definiert noch markenrechtlich geschützt.

Staatliches Tierwohlkennzeichen

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Die Einführung eines staatlichen Tierwohl-Labels in Deutschland wurde bereits von mehreren Bundesagrarministern beabsichtigt.[1][2]

Am 24. August 2023 ist das Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz — TierHaltKennzG) in Kraft getreten.[3] Damit gibt es nun auch ein staatliches Tierhaltungskennzeichen in Deutschland.[4]

Die Kennzeichnung mit dem fünfstufigen staatlichen Tierwohllabel ist nach Ablauf einer Übergangsfrist ab August 2025, zunächst für frisches Schweinefleisch, verpflichtend. Die fünf Haltungsstufen sind Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.

Haltungsformkennzeichnung der Initiative Tierwohl

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Entwickelt wurde die Kennzeichnung von der Initiative Tierwohl, einem Zusammenschluss der Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und der Lebensmittelketten Aldi Nord/Süd, Edeka/Netto, Kaufland/Lidl, Rewe/Penny. Sie zeichnen abgepackte Eigenmarkenprodukte von Schwein, Rind und Hühnern seit April 2019 mit einem vierstufigen Label aus. Weitere Unternehmen aus Handel und Gastronomie haben sich der Initiative seither angeschlossen. Die Markenrechte an dem Label liegen bei der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH.[5] Deren Gesellschafter sind:[6]

Diese Kennzeichnung bezieht sich nicht auf frische Produkte aus der Verkaufstheke, ebenfalls sind Produkte, die nicht zu den Eigenmarken gehören, nicht gekennzeichnet. Zu den Stufen 1 – 4 gehört eine farbliche Kodierung von rot-blau-orange-grün. Haltungsform 1 ist die Stallhaltung, Haltungsform 2 nennt sich Stallhaltung plus, Haltungsform 3 Außenklima und Haltungsform 4 Premium.

Kriterien für die Haltungsformen am Beispiel für Schweine bis zu 110 kg[8]
Haltung und Auslauf Futter Tiergesundheit Transport zum Schlachthof
Haltungsform 1 (Stallhaltung) 0,75 m2 / Tier

Kein Auslauf vorgeschrieben.

Konventionelles Futter.

Gentechnik erlaubt.

Keine Angaben zu Kastration,

Abschneiden von

Ringelschwänzen oder zur

prophylaktischen Gabe von

Antibiotika.

Keine Angaben zur

Transportdauer.

Haltungsform 2

(Stallhaltung plus)

0,825 m2 / Tier

Kein Auslauf vorgeschrieben.

Zusätzliches organisches

Beschäftigungsmaterial.

Konventionelles Futter.

Gentechnik erlaubt.

Keine Angaben zu Kastration,

Abschneiden von

Ringelschwänzen oder zur

prophylaktischen Gabe von

Antibiotika.

Keine Angaben zur

Transportdauer.

Haltungsform 3

(Außenklima)

1,05 m2 / Tier

Kein Auslauf vorgeschrieben,

aber Stallhaltung mit

Außenklimareizen.

Zusätzliches organisches

Beschäftigungsmaterial.

Konventionelles Futter.

Gentechnik verboten.

Keine Angaben zu Kastration,

Abschneiden von

Ringelschwänzen oder zur

prophylaktischen Gabe von

Antibiotika.

Keine Angaben zur

Transportdauer.

Haltungsform 4

(Premium)

1,5 m2 / Tier

Auslauf vorgeschrieben.

Zusätzliches organisches

Beschäftigungsmaterial.

Konventionelles Futter; mind.

20 % aus eigenem Betrieb

oder aus der Region.

Gentechnik verboten.

Keine Angaben zu Kastration,

Abschneiden von

Ringelschwänzen oder zur

prophylaktischen Gabe von

Antibiotika.

Keine Angaben zur

Transportdauer.

Diese Haltungsformkennzeichnung wird sowohl von Tierschutzorganisationen und Verbraucherschützern kritisiert. Gekennzeichnet wird in allen Stufen nur die Zeit während der Mast. So ist in allen vier Stufen weder das Schnabelkürzen bei Hühnern noch die betäubungslose Kastration oder das Kupieren der Schwänze bei Schweinen explizit verboten. Die Sauenhaltung im Kastenstand wird ebenfalls nicht berücksichtigt.[9] Eine Umfrage von greenpeace zeigte, dass fast 90 % des Schweinefleisches aus Haltungsform 1 stammen,[10] so dass für Verbraucher keine richtige Wahl zwischen den einzelnen Formen besteht. Eine externe Kontrolle der gekennzeichneten Produkte und der Herstellung findet nicht statt[11]. 2023 hat Aldi angekündigt, Ware aus der Haltungsform 1 bis 2025 und Ware aus der Haltungsform 2 bis 2030 vollständig aus dem Sortiment zu nehmen.[12]

Ab Sommer 2024 wird die Haltungsform-Kennzeichnung und die staatliche Pflichtkennzeichnung aufeinander abgestimmt, aus vier werden fünf Stufen. Dadurch können beide Logos gemeinsam abgedruckt werden.[13]

Weitere Kennzeichnungen in Deutschland

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Des Weiteren existieren das Neuland-Label und das Label Tierschutz-kontrolliert der Organisation Vier Pfoten.[14]

Der Deutsche Tierschutzbund hat das Tierschutzlabel[15] Für Mehr Tierschutz[16] im Multistakeholder-Ansatz entwickelt. Es umfasst die gesamte Kette von der Haltung bis zur Verarbeitung für Legehennen, Masthühner, Schweine, Milchkühe und Mastrinder. Die Einhaltung der Kriterien des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz wird mindestens 2× jährlich unangemeldet kontrolliert.[17]

Es ist in zwei Stufen mit unterschiedlich strikten Anforderungen unterteilt. Die erste Stufe soll beispielsweise sicherstellen, dass in der Schweineproduktion den Tieren 45 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen eingeräumt wird. Die Tiere sollen eigene Bereiche zum Liegen, Fressen und Koten haben. Ferner soll den Tieren Beschäftigungsmaterial angeboten werden und es gibt eine Bestandsobergrenze von 3000 Schweinen pro Betrieb. In der zweiten Stufe des Labels soll sichergestellt werden, dass die Tiere doppelt so viel Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen haben und dass nicht mehr als 2000 Tiere pro Betrieb gehalten werden.[18]

Von Naturland, Bioland und Demeter existieren weitere Gütesiegel, die Produkte aus biologischer bzw. biologisch-dynamischer Tierhaltung kennzeichnen.

Die kostenlose Web-Anwendung Literaturdatenbank Tierwohlindikatoren wurde vom Projektteam „Nationales Tierwohl-Monitoring“ erarbeitet und vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) umgesetzt. Das Online-Tool soll vor allem Wissenschaftlern, aber auch Praktikern und der interessierten Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über den Stand des Wissens geben. Für zahlreiche Tierarten können Tierwohlindikatoren gefiltert und Steckbriefe heruntergeladen werden. Dabei sind alle Filter frei kombinierbar: Haltung, Transport und Schlachtung von Kälbern, Mastrindern, Milchkühen, Saug- und Aufzuchtferkeln, Sauen, Mastschweinen, Legehennen, Masthühnern, Puten sowie Regenbogenforellen und Karpfen aus der Aquakultur.[19]

Vergleich von verschiedenen österreichischen Gütesiegeln aus 2020

Das AMA-Gütesiegel zählt zu den bekanntesten Gütesiegeln in Österreich und kennzeichnet hauptsächlich die österreichische Herkunft des Produktes. Es geht kaum über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“ sowie das AMA-Biosiegel stehen für bessere Haltungs- oder Transportbedingungen.

Viele Einzelhandelsketten haben eigene Tierwohllabel: Spar hat z. B. Natur*pur und Spar schaut drauf, Billa hat Ja! Natürlich und Fair zum Tier! und Hofer hat Zurück zum Ursprung und FairHOF.

Die Bio-Vorgabe der EU-Verordnung achtet auf eine natürliche Haltung.

Das Vier-Pfoten-Siegel stellt das Tierwohl bei Haltung, Transport und Schlachtung sicher.

In Dänemark gibt es ein staatliches Tierschutzlabel. Der Verbraucher wird mit grünen Herzen auf den Produkten auf die Haltungsbedingungen hingewiesen. Der Staat kontrolliert die Landwirte und ist für das Marketing zuständig.[20]

In den Niederlanden gibt es das Tierschutzlabel „Beter Leven“ (deutsch: Besser leben). Laut dem Agrarökonomen Achim Spiller ist das Label „am Markt ausgesprochen erfolgreich. Wenn Sie in Holland durch die Regale gehen, sehen Sie das an allen Ecken und Enden. Das hat viel größere Marktanteile als in Deutschland bisher.“[21]

Tierwohl-Label des Bundes

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Es gibt in der Schweiz zwei Tierwohlprogramme, die der Bund seit den neunziger Jahren mit Direktzahlungen (Produktionssystembeiträge) finanziell unterstützt: „BTS“[22] (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und „RAUS“[23] (Haltung mit regelmäßigem Auslauf ins Freie).[24][25] Die beiden Programme zielen allein auf genügend Bewegung und den Zugang ins Freie ab. Faktoren wie die Gesundheit, Fütterung oder Betreuung werden nicht berücksichtigt.[26] Bei Kühen fördert BTS z. B. die Umstellung von einer Anbindehaltung auf eine Laufstallhaltung.[27] Den Weidegang einschränken möchte u. a. SVP-Ständerat und Präsident des Verbandes Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) Werner Salzmann. Er möchte mit einer Motion erreichen, dass der Weidezeitpunkt für das RAUS-Programm ab der Bergzone 1 so angepasst wird, dass wenn vegetationsbedingt im Mai und Oktober kein Weidegang möglich ist, die Bestimmungen vom Raus 13 mal Laufhof pro Monat anteilsmässig zu erfüllen sind.[28] Der Schweizer Tierschutz (STS) kritisiert die BTS-Haltungsformen in der Geflügelproduktion.[29] Rund 93 % des Label-Geflügels von der Migros stammt aus Optigal-Betrieben, die nach BTS[30][22] produzieren, weswegen Micarna bereits mehrfach in der Kritik stand (→ Micarna#Kritik).

Tierwohl-Label aus der Privatwirtschaft

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Im Mai 2021 begann Lidl Schweiz das STS-Tierwohlrating, welches bis dahin nur im Internet veröffentlicht wurde, direkt auf den Fleischverpackungen anzubringen.[31][32] Auch Migros setzt auf ein Tierwohl-Label und arbeitet dabei mit dem HAFL zusammen.[33]

Auch in den USA gibt es Tierwohl-Label (engl. Animal-Welfare Labels).[34]

Kritik am Tierwohl-Label gibt es von Tierschutzorganisationen, die stattdessen die Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung fordern.[35][36]

Einzelnachweise

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  1. RP ONLINE: Julia Klöckner im Interview: „Verbraucher entscheiden über Tierwohl“. 27. März 2018, abgerufen am 3. Juni 2024.
  2. BMEL - Tierwohlkennzeichen. 8. Mai 2020, abgerufen am 3. Juni 2024.
  3. Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden - Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  4. Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  5. Die vier Haltungsform-Stufen. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  6. Initiative Tierwohl: ITW-Siegel bald auf vielen Schweinefleischprodukten. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  7. Er hieß vor dem 15. Dezember 2021 Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie
  8. Siegel-Check Fleisch. Abgerufen am 16. April 2020.
  9. Haltungsform-Label: Was es kann und wem es helfen soll. Abgerufen am 16. April 2020.
  10. i04591_ranking_abfrage_billigfleisch. (PDF) Abgerufen am 16. April 2020.
  11. QS Qualität und Sicherheit GmbH: QS-System grundlegender Maßstab für Haltungsform-Kennzeichnung. Abgerufen am 16. April 2020 (deutsch).
  12. Norbert Lehmann: Bei Aldi kommt höchstes Tierwohl jetzt auch in die Wurst. In: agrarheute.com. 9. Februar 2023, abgerufen am 11. Februar 2023.
  13. Tierhaltungsform wird fünfstufig. 18. Januar 2024, abgerufen am 3. Juni 2024.
  14. NDR: Tierhaltungs-Kennzeichnung: Was genau bedeuten die Siegel? Abgerufen am 3. Juni 2024.
  15. Startseite Tierschutzlabel. Abgerufen am 27. Juli 2022.
  16. Das Label "Für Mehr Tierschutz". 7. September 2023, abgerufen am 3. Juni 2024.
  17. Richtlinien. Abgerufen am 27. Juli 2022.
  18. Nicolai Kwasniewski: Tierwohl: Das bringen die Label für Fleisch aus artgerechter Haltung. In: Der Spiegel. 28. Januar 2017, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 3. Juni 2024]).
  19. Thünen-Institut: Tierwohlindikatoren kostenfrei online recherchieren. 9. Juli 2021, archiviert vom Original; abgerufen am 3. Juni 2024.
  20. Warten auf das staatliche Tierwohl-Label. 17. Juni 2018, archiviert vom Original; abgerufen am 3. Juni 2024.
  21. deutschlandfunk.de: Neues Label für Fleisch geplant - Nicht Bio, aber mehr Tierschutz. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  22. a b DZV Art. 74: BTS-Beitrag. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  23. DZV Art. 75: RAUS-Beitrag. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  24. Tierwohlbeiträge (BTS/RAUS) (Memento vom 8. Oktober 2018 im Internet Archive) In: Bundesamt für Landwirtschaft, abgerufen am 8. Oktober 2018.
  25. Direktzahlungen – Produktionssystembeiträge. In: Agrarbericht 2020. Abgerufen am 1. Mai 2021.
  26. Massentierhaltungsinitiative: Tierärztinnen und Tierärzte fordern die Überarbeitung des Gegenentwurfs. In: Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. 3. Dezember 2020, abgerufen am 4. Dezember 2020.
  27. Samuel Krähenbühl: Anbindestall kann tierfreundlich sein. Schweizer Bauer, 8. Mai 2014, abgerufen am 19. November 2020.
  28. 22.3227 | RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an Winterfütterung und damit der Realität anpassen | Geschäft | Das Schweizer Parlament. In: parlament.ch. Abgerufen am 30. Mai 2022.
  29. Angelika Hardegger (Text), Christoph Ruckstuhl (Bilder): Ist das noch Landwirtschaft – oder schon Industrie? In: Neue Zürcher Zeitung. 15. September 2018, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 3. Juni 2024]).
  30. Fedlex. Abgerufen am 3. Juni 2024.
  31. Lidl startet Tierwohlrating auf Produkten. Schweizer Bauer, 10. Mai 2021, abgerufen am 10. Mai 2021.
  32. Fleisch: Lidl setzt Tierwohlrating auf Verpackung. Schweizer Bauer, 11. Februar 2021, abgerufen am 11. Februar 2021.
  33. Lia Pescatore: Lidl und Migros bewerten neu die Tierfreundlichkeit ihrer Produkte. In: bluewin.ch. 12. Februar 2021, abgerufen am 13. Mai 2021.
  34. Stephanie Strom: What to Make of Those Animal-Welfare Labels on Meat and Eggs. In: The New York Times. 31. Januar 2017, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 3. Juni 2024]).
  35. Lebensmittel Praxis: Greenpeace - Händler wollen verpflichtende Haltungskennzeichnung. 27. März 2018, abgerufen am 3. Juni 2024 (deutsch).
  36. Volker: Ehrliche Kennzeichnung vom Schnitzel bis zur Milch: VIER PFOTEN und Verbraucherschützer fordern Haltungskennzeichnung. 3. Mai 2018, abgerufen am 3. Juni 2024 (deutsch).