Liste der Landtagswahlkreise in Brandenburg
Die Liste der Landtagswahlkreise in Brandenburg enthält die Wahlkreise für die Wahlen zum Brandenburger Landtag.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Entwicklung seit 1990
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit der ersten Wahl zum Landtags Brandenburg am 14. Oktober 1990 existieren 44 Wahlkreise mit jeweils einem Direktmandat, denen noch einmal so viele Listenmandate gegenüberstehen. Die damalige Wahlkreiseinteilung orientierte sich an den damaligen Kreisen und kreisfreien Städten, die aus der ehemaligen DDR übernommen wurden. Im Zuge der Kreisreform von 1993 musste die Einteilung geändert werden, die Zahl der Wahlkreise und Mandate blieb dabei konstant. Durch die Neufassung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes vom 28. Januar 2004 wurde die Einteilung erneut geändert.[1] Im Vergleich zu vorhergehenden Landtagswahl 1999 wurde die Einteilung an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Landesteilen sowie an die veränderten Gemeindegrenzen infolge der kommunalen Gebietsreform angepasst. Zur Landtagswahl 2009 blieb der Zuschnitt der Wahlkreise unverändert.
Änderungen zur Landtagswahl 2014
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Zweite Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften hatte Hohensaaten trotz der Eingemeindung nach Bad Freienwalde (Oder) zunächst noch im Wahlkreis Barnim III belassen. Durch das Außerkrafttreten diesen Zusatzes wurde Hohensaaten zur Landtagswahl 2014 in den Wahlkreis Wahlkreis Märkisch-Oderland III überführt.[2]
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg vom 16. Mai 2013 wurden einige Änderungen wirksam:[3]
- Als Basis für die Größe der Wahlkreise dient in Zukunft nicht mehr die allgemeine Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Wahlberechtigten.
- Die Stadt Velten gehört nicht mehr dem Wahlkreis Oberhavel II, sondern dem Wahlkreis Oberhavel I an.
- Der Wahlkreis Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III verliert die Gemeinde Michendorf an den Wahlkreis Potsdam-Mittelmark II
- Die Potsdamer Stadtteile Bornim, Bornstedt, Eiche, Golm, Grube, Nedlitz und Sacrow, wurden vom Wahlkreis Potsdam I zum Wahlkreis Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III übertragen.
Die gesetzliche Mindestzahl der Mitglieder des Landtags beträgt 88, sodass neben den 44 Direktmandaten noch einmal genauso viele für die Landeslisten der Parteien bzw. Wahlvereinigungen vergeben werden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich deren Zahl aber auf bis zu 110 erhöhen.
Änderungen zur Landtagswahl 2024
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg vom 2. März 2023, gültig für die Landtagswahl in Brandenburg 2024, wurden folgende Änderungen wirksam:[4]
- Statt dem ehemaligen Amt Oder-Welse gehört nun die Gemeinde Pinnow zum Landtagswahlkreis Uckermark II.
- Das Amt Brück gehört nicht mehr dem Wahlkreis Potsdam-Mittelmark II, sondern dem Wahlkreis Brandenburg an der Havel I/Potsdam-Mittelmark I an.
- Statt dem Wahlkreis Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III gehört nun die Gemeinde Schwielowsee dem Wahlkreis Brandenburg an der Havel I/Potsdam-Mittelmark I an.
Wahlkreise mit Gebietsbeschreibung für die Wahl 2024
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abweichende Gebietsbeschreibungen in vorherigen Wahlen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Neufassung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes vom 28. Januar 2004
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften. (PDF) In: bravors.brandenburg.de. Abgerufen am 22. September 2024.
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg. (PDF) In: parlamentsdokumentation.brandenburg.de. Abgerufen am 21. September 2024.
- ↑ Drittes Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg. Land Brandenburg, 2. März 2023, abgerufen am 9. August 2024.