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Datei:Wappen Landkreis Nordhausen.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
English: of the German district of Nordhausen
Français : de l’arrondissement allemand de Nordhausen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „Schräg geteilt; unten auf von Rot und Silber geschachtem Feld ein goldener Baumstumpf; oben in Gold ein dem Baumstumpf entsprießendes rotes Reis.“
Referenzen
InfoField
Deutsch: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Wappen und Flaggen des Freistaats Thüringen und seiner Landkreise sowie kreisfreien Städte, Seite 56. Erfurt 2 2000, ISBN 3-931426-45-9.
Tingierung
InfoField
argentorgules
Datum 1. Januar 1949
date QS:P571,+1949-01-01T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der obenstehenden Blasonierung wird seit dem 1. Januar 1949 bis 1952 und wieder ab 1990 geführt: Das geschachte Feld ist das geschichtliche Kennzeichen des Landkreises Nordhausen, der ehemaligen Grafschaft Hohenstein; die Farben sind die der Grafschaft: Silber und Rot. Der Baumstumpf symbolisiert die Vergangenheit einerseits und gleichzeitig die Zerstörungen in der Stadt und im Landkreis Nordhausen, besonders während des II. Weltkrieges. Andererseits symbolisiert er die Zukunft: Ein junges Reis entsprießt dem Baumstumpf und wächst in das zweite, goldene Feld. Die Flagge des Landkreises Nordhausen ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Kreiswappen.
Künstler
InfoField
Erhard Heckel für den Landkreis Nordhausen
Quelle Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Wappen und Flaggen des Freistaats Thüringen und seiner Landkreise sowie kreisfreien Städte,
extracted from PDF and converted to SVG by ChristianBier, edited by ludger1961, Originalzeichnung von Erhard Heckel liegt im Stadtarchiv Nordhausen aus.
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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aktuell16:08, 15. Dez. 2013Vorschaubild der Version vom 16:08, 15. Dez. 2013512 × 656 (12 KB)Ludger1961viewBox="0 0 562.35332 720"
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