Mit Todestag oder Sterbetag einer Person bezeichnet man den Tag, an dem sie gestorben ist. Der Todeszeitpunkt bzw. das Sterbedatum wird meist urkundlich in einem Totenschein oder einer Sterbeurkunde bestätigt.

Gedenkfeier zum 20. Todestag von Heinrich Zille

Ebenso wird der Jahrestag des Verstorbenen als Gedenktag (Anniversarien) gefeiert, zu dem zahlreiche familiäre, religiöse und öffentliche Riten und Bräuche existieren. Im Christentum wurden im 11. Jahrhundert kirchliche Stiftungen für die jährliche Fürbitte Verstorbener geschaffen.[1] Herders Conversations-Lexikon definierte Anniversarien als:

„jährliche Gedächtnißfeier; in der Kirchensprache ist der Anniversarius, Jahrtag, das einem Verstorbenen an seinem Todestage gefeierte Andenken, in der hl. Messe, auch in Vigil und Libera bestehend.“

Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 199.[2]

Eine rechtliche Bedeutung hat der Todestag bezüglich der Regelschutzfristen im Urheberrecht und wird mit der lateinischen Phrase Post mortem auctoris umschrieben.

Zu den ältesten tagesgenau bekannten Todestagen gehören die einiger Pharaonen:

Siehe auch

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Wiktionary: Todestag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. E Götzinger: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885, S. 24, (zeno.org)
  2. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 199. (zeno.org)