Theodor von Baumann (Jurist)

preußischer Jurist und Beamter

Johann Friedrich Theodor Baumann, seit 1828 von Baumann (* 24. Juni 1768 in Bodenteich, Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg; † 14. Oktober 1830 in Posen) war ein königlich preußischer Jurist und Beamter. Zuletzt war er Oberpräsident der Provinz beziehungsweise des Großherzogtums Posen.

Der Sohn des Pastors und Superintendenten Hardwig Ludwig Baumann (1722–1786). Er erhielt seine schulische Bildung am Gymnasium in Salzwedel. Anschließend kam er an die Universität nach Göttingen.

Baumann trat 1789 in den Staatsdienst ein. Im Jahr 1793 kam er als Assessor an das Hofgericht in Bromberg. Zwei Jahre später wurde er Rat der südpreußischen Regierung in Thorn. 1796 wurde Baumann zum Oberrichter in Warschau ernannt. Im Jahr 1806 wurde er zum Geheimen Justizrat ernannt. Seit 1810 war er Geheimer Regierungsrat in Liegnitz. Danach amtierte Baumann von 1816 bis 1818 als Vizepräsident der Regierung in Posen. Zwischen 1818 und 1824 war er Regierungspräsident in Königsberg.

Von 1825 bis 1830 war er Oberpräsident von Posen. In der verwaltungsinternen Debatte über die Kompetenzen der Oberpräsidenten sah er in diesem Amt wie auch Magnus Friedrich von Bassewitz oder Moritz Haubold von Schönberg keine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zentralregierung und Regierungspräsidenten. Eine andere Gruppe dagegen plädierte für eine größere Unabhängigkeit der Provinzen.

Der Historiker Manfred Laubert beurteilt Baumann in seiner Funktion als Oberpräsident als „geistloser Bürokrat reinsten Wassers“ und „konfliktscheu“.[1] Im Neuen Preussischen Adels-Lexicon von 1836 wird er hingegen als „verdienstvolle[r] [...] Staatsbeamter“ gewürdigt.[2]

Baumann war Freimaurer.[3] Er blieb unverheiratet.

Er hinterließ einen Sohn, den Regierungsreferendar Johann von Baumann und eine Tochter Jeannette (Johanna) (1802–1855), die den General Heinrich von Reitzenstein heiratete.

Auszeichnungen

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Theodor von Baumann erhielt 1817 den Roten Adlerorden 3. Klasse. Im Jahr 1823 bekam er auch den Roten Adlerorden 2. Klasse. Am 3. November 1828 wurde Baumann in Berlin in den preußischen Adelsstand erhoben.[4]

Literatur

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  • Protokolle des preußischen Staatsministeriums Bd. 1 S. 16 Digitalisat (PDF; 2,6 MB).
  • Protokolle des preußischen Staatsministeriums Bd. 2 S. 406 Digitalisat (PDF; 2,9 MB).
  • Klaus Schwabe (Hrsg.): Die preußischen Oberpräsidenten 1815–1945 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Bd. 15 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. 1981). Boldt, Boppard am Rhein 1985, ISBN 3-7646-1857-4, S. 279.
  • Martin Sprungala: Theodor (v.) Baumann (1768–1830), der 2. Posener Oberpräsident. In: Posener Stimmen, Nr. 3, Lüneburg 2010.
  • Ernst Heinrich Kneschke, Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, Band 1, S.230.
  • Neuer Nekrolog der Deutschen, auf das Jahr 1830, Teil 2, S.718 ff.
  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 46 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

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  1. Manfred Laubert: Die preußische Polenpolitik von 1772-1914, Krakau 1944.
  2. Neues Preussisches Adels-Lexicon oder genealogische und diplomatische Nachrichten. Leipzig: Reichenbach, 1836. S. 186.
  3. Karlheinz Gerlach: Die Freimaurer im alten Preußen 1738-1806. Die Logen zwischen mittlerer Oder und Niederrhein, Seite 117, StudienVerlag, 2007, ISBN 3-7065-4037-1 bzw. ISBN 978-3-7065-4037-7.
  4. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band I, Seite 255, Band 53 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1972.