Der Pfaffenbrief vom 7. Oktober 1370 war ein Vertrag zwischen Zürich, Luzern, Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden. Er stipulierte, dass weltliche und geistliche Personen im Gebiet der Vertragspartner der lokalen Obrigkeit Gehorsam schuldeten. Den in den eidgenössischen Orten wohnenden Geistlichen wurde verboten, an fremde Gerichte zu gelangen, ausgenommen in Ehe- und geistlichen Sachen. Ferner wurde ein Fehdeverbot erlassen.

Der Pfaffenbrief von 1370, der Sempacherbrief von 1393 und das Stanser Verkommnis von 1481 gelten in der schweizerischen Geschichtsschreibung gemeinhin als Ansätze zur Schaffung eines Gesamtstaates, eine Interpretation, die durch neuere Untersuchungen relativiert wurde.

Literatur

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  • Andreas Heusler: Schweizerische Verfassungsgeschichte. Frobenius, Basel 1920.
  • Norbert Domeisen: Schweizer Verfassungsgeschichte, Geschichtsphilosophie und Ideologie. Eine Untersuchung über die Auslegung der Verfassungsgeschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft vom ausgehenden 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts durch die nationale Geschichtsschreibung (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 103). Lang, Bern u. a. 1978, ISBN 3-261-03089-5, S. 43 ff-
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