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   BGBl. I 2002 S. 3830   

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BGBl. I 2002 S. 3830 (https://dejure.org/2002,46981)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 04.10.2002, Seite 3830
  • Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • vom 26.09.2002

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Aus dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl I S. 2723):.
  • VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18

    Verfassungsbeschwerde

    Es kann eine kürzere Frist vorgesehen werden, soweit dies zum Schutz der Jugend vor Gefährdungen, zur Verhinderung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs, schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der jeweils geltenden Fassung oder einer sonst nicht zumutbaren Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer sonst im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung erforderlich ist.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Der in der Nebenbestimmung A XI.5.1.4.3 (PFB, S. 145) verwendete Begriff des Lärmindexes knüpft an die Regelungen zu dem Umgebungslärm in §§ 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 23. Oktober 2007, BGBl. I S. 2470) - BImSchG - an (vgl. insbesondere § 47f Abs. 1 Nr. 1 BImSchG).
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