Unbekanntheit
Unbekanntheit ist ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass jedes Kamel das Recht hat, unbekannt und unerkannt zu bleiben. Man nennt das auch Datenschutz. So ist es nicht gestattet, ein unbekanntes Kamel ohne dessen Einwilligung zu pfotografieren. Außerdem dürfen keine Daten über unbekannte Kamele ohne dessen Einwilligung gesammelt werden.
Um die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens zu untergraben untermauern, gibt es den Bundestrojaner. Der soll sicherstellen, dass der Staat bei seinen Schnüffelaktion nicht erkannt wird, was zukünftig durch eine systemseitige Implementation dieses Schadkots Allgemeingut wird. Um fernerhin den Bürger vor unberechtigter Ablichtung zu schützen, gibt es da noch das Vermummungsverbot, schließlich muss ja die Polizei wissen wen sie da vor einer Ablichtung schützen soll.
Begeht der Unbekannter allerdings ein Schwerverbrechen wie z.B. Steuerbetrug, so schützt ihn die Anonymität keinesfalls vor einer Bestrafung. Zum Wohle der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung schuf der Gesetzgeber nämlich die Anzeige gegen Unbekannt. Vor dem Gesetz kann der Unbekannte in diesem Fall Rechte für sich nicht geltend machen, da er nicht als natürliche oder jurstische Person gilt. Insofern kann er sich auch nicht auf die Abschaffung der Todesstrafe berufen, dennoch aber nach seiner Hinrichtung vom Sozialamt ein Anonymes Begräbnis verlagen. (Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit wäre grundsätzlich zu empfehlen, einem solchen Verlangen schon vor der Hinrichtung Ausdruck zu verleihen.) Wird jenes innerhalb der Antragsfrist versäumt, so gilt der Unbekannte als Anonymes Werk und kann spätestens siebzig Jahre nach seinem Tod keine Rechte mehr an sich geltend machen.
Siehe vielleicht: Amnesie International | Beheimser
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