Volksbegehren (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Volksbegehren die Volksbegehren
Genitiv des Volksbegehrens der Volksbegehren
Dativ dem Volksbegehren den Volksbegehren
Akkusativ das Volksbegehren die Volksbegehren

Worttrennung:

Volks·be·geh·ren, Plural: Volks·be·geh·ren

Aussprache:

IPA: [ˈfɔlksbəˌɡeːʁən]
Hörbeispiele:   Volksbegehren (Info)

Bedeutungen:

[1] in Deutschland und Österreich: Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bürgerbegehren, Volksantrag, Volksinitiative, Volkspetition

Oberbegriffe:

[1] Plebiszit, Volksgesetzgebung

Unterbegriffe:

[1] Frauenvolksbegehren, Klimavolksbegehren
[1] fakultatives Referendum, Korrekturbegehren

Beispiele:

[1] Rechtsgültige Volksbegehren sind von der Volksvertretung binnen drei Monaten nach Unterbreitung zu behandeln und binnen weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.[1]
[1] Deutschland würde reformfähiger, wenn Teile der Bevölkerung ihre Fragen durch Volksbegehren besser an die gesamte Gesellschaft herantragen könnten.[2]
[1] [Berlin:] „Ziel des Volksbegehrens ist es, gewinnorientierte Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in ihrem Bestand haben.“[3]
[1] „Das von der KPD erwirkte Volksbegehren hatte dieses Thema popularisiert und das politische Klima vergiftet.“[4]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Volksbegehren
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Volksbegehren
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVolksbegehren
[1] The Free Dictionary „Volksbegehren

Quellen:

  1. Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 74, Abs. 5, Satz 1 siehe juris.de
  2. „Volksbegehren, Volksentscheid“ (DIE ZEIT, 14/2003)
  3. Wie sehr verpflichtet Eigentum? – Grundsatzdebatte über Enteignungen. In: Deutsche Welle. 5. April 2019 (URL, abgerufen am 20. Juli 2022).
  4. Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 161.