Volksbegehren
Volksbegehren (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Volksbegehren | die Volksbegehren |
Genitiv | des Volksbegehrens | der Volksbegehren |
Dativ | dem Volksbegehren | den Volksbegehren |
Akkusativ | das Volksbegehren | die Volksbegehren |
Worttrennung:
- Volks·be·geh·ren, Plural: Volks·be·geh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈfɔlksbəˌɡeːʁən]
- Hörbeispiele: Volksbegehren (Info)
Bedeutungen:
- [1] in Deutschland und Österreich: Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Rechtsgültige Volksbegehren sind von der Volksvertretung binnen drei Monaten nach Unterbreitung zu behandeln und binnen weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.[1]
- [1] Deutschland würde reformfähiger, wenn Teile der Bevölkerung ihre Fragen durch Volksbegehren besser an die gesamte Gesellschaft herantragen könnten.[2]
- [1] [Berlin:] „Ziel des Volksbegehrens ist es, gewinnorientierte Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in ihrem Bestand haben.“[3]
- [1] „Das von der KPD erwirkte Volksbegehren hatte dieses Thema popularisiert und das politische Klima vergiftet.“[4]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Volksbegehren“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Volksbegehren“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Volksbegehren“
- [1] The Free Dictionary „Volksbegehren“
Quellen:
- ↑ Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 74, Abs. 5, Satz 1 siehe juris.de
- ↑ „Volksbegehren, Volksentscheid“ (DIE ZEIT, 14/2003)
- ↑ Wie sehr verpflichtet Eigentum? – Grundsatzdebatte über Enteignungen. In: Deutsche Welle. 5. April 2019 (URL, abgerufen am 20. Juli 2022) .
- ↑ Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7 , Seite 161.