Hausübung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Hausübung die Hausübungen
Genitiv der Hausübung der Hausübungen
Dativ der Hausübung den Hausübungen
Akkusativ die Hausübung die Hausübungen

Worttrennung:

Haus·übung, Plural: Haus·übun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯sˌʔyːbʊŋ]
Hörbeispiele:   Hausübung (Info)
Reime: -aʊ̯sʔyːbʊŋ

Bedeutungen:

[1] Aufgabe, welche ein Lehrer in Österreich Schülern aufgibt und in der Regel zu Hause gemacht werden soll

Abkürzungen:

[1] HÜ

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Haus und Übung

Synonyme:

[1] Österreich, umgangssprachlich und Deutschland: Hausaufgabe

Beispiele:

[1] „Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können den Schülern auch Hausübungen aufgetragen werden, die jedoch so vorzubereiten sind, daß sie von den Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können.“[1]
[1] „Denn an der Sinnhaftigkeit von Hausübungen wird in der Gesellschaft nicht gezweifelt.“[2]
[1] „Dabei räumt Kohler aber ein, dass die Qualität des Unterrichts nicht zwingend mit dem Zeitpunkt der Vergabe von Hausübungen in Verbindung stehe.“[3]
[1] „Keine Hausübungen mehr: Das ist für Eltern als auch für Schulkinder praktisch unvorstellbar.“[4]
[1] „In beiden Schulen seien in Mathematik Hausübungen, wie das vorgelegte Hausübungsheft zeige, erbracht worden und der Beschwerdeführer habe sich am Unterricht interessiert gezeigt.“[5]

Wortbildungen:

Hausübungsheft

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Hausaufgabe
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hausübung
[1] Duden online „Hausübung

Quellen:

  1. Österreichisches Schulunterrichtsgesetz, § 17, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2008, abgerufen am 25. August 2016
  2. Julia Neuhauser: Der Zweifel am Sinn von Hausübungen. In: DiePresse.com. 11. März 2012, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 25. August 2016).
  3. Hausübungen werden oft in letzter Minute aufgegeben. In: Der Standard digital. 18. März 2016 (URL, abgerufen am 25. August 2016).
  4. Doris Knecht: Hausübung verboten. In: KURIER.at. 18. Oktober 2012 (URL, abgerufen am 25. August 2016).
  5. Erkenntnis des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2016